Kommunalwahlen 2024

Die Kommunalwahlen (Kreistagswahlen, Gemeinderatswahlen, Ortschaftsratswahlen) erfolgen in Baden-Württemberg alle fünf Jahre. Die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen finden zusammen mit der Europawahl am 9. Juni 2024 statt.

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die

  • das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben, oder
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind, die infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

Kreistagswahl 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden auf fünf Jahre gewählt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. März 2023 die Einteilung der Wahlkreise beschlossen. Der Landkreis Biberach ist bei der Kreistagswahl 2024 in 8 Wahlkreise (insgesamt 54 Regelsitze) eingeteilt:Wahlkreiseinteilung 2024

Wahlkreis I

Stadt Biberach 9 Sitze
Wahlkreis II

Biberach Land
Verwaltungsraum Biberach (ohne Stadt Biberach)
mit Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf, Warthausen

7 Sitze
Wahlkreis III Stadt Laupheim 6 Sitze
Wahlkreis IV

Laupheim Land
Verwaltungsraum Laupheim (ohne Stadt Laupheim)
mit Achstetten, Burgrieden, Mietingen
und Schemmerhofen

6 Sitze
Wahlkreis V

Riedlingen
Verwaltungsraum Riedlingen
mit Riedlingen, Altheim, Dürmentingen, Ertingen, Langenenslingen,
Unlingen, Uttenweiler

8 Sitze
Wahlkreis VI

Bad Buchau/Bad Schussenried
Verwaltungsraum Bad Buchau
mit Bad Buchau, Alleshausen, Allmannsweiler, Betzenweiler, Dürnau, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach
und Verwaltungsraum Bad Schussenried
mit Bad Schussenried, Ingoldingen

6 Sitze
Wahlkreis VII

Ochsenhausen/Schwendi
Verwaltungsraum Ochsenhausen
mit Ochsenhausen, Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Steinhausen an der Rottum
und Verwaltungsraum Schwendi
mit Schwendi, Wain

6 Sitze
Wahlkreis VIII

Illertal
Verwaltungsraum Illertal
mit Berkheim, Dettingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller und Kirchdorf an der Iller
und Verwaltungsraum Rot/Tannheim
mit Rot an der Rot und Tannheim

6 Sitze

Durch Mehr- und Ausgleichsitze darf sich die Sitzzahl um maximal 20 Prozent erhöhen.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert einzureichen sind. Vordrucke für die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl 2024 werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können von den Wahlvorschlagsträgern persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters angefordert werden.

Die Geschäftsstelle ist beim Kommunalamt im Landratsamt Biberach angesiedelt:

Wahlergebnisse der letzten Kreistagswahlen

Kreistagswahl 2019

Kreistagswahl 2014

Gemeinde- und Ortschafstratswahlen

Informationen zu den Wahlen zum Gemeinderat und zu den Ortschaftsräten erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Ihr Kontakt

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