Die Kommunalwahlen (Kreistagswahlen, Gemeinderatswahlen, Ortschaftsratswahlen) erfolgen in Baden-Württemberg alle fünf Jahre. Die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen finden zusammen mit der Europawahl am 9. Juni 2024 statt.
Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben, oder
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind, die infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
- Landeszentrale für Politische Bildung
https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024 - Innenministerium Baden-Württemberg
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen
Kreistagswahl 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden auf fünf Jahre gewählt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. März 2023 die Einteilung der Wahlkreise beschlossen. Der Landkreis Biberach ist bei der Kreistagswahl 2024 in 8 Wahlkreise (insgesamt 54 Regelsitze) eingeteilt:
Wahlkreis I |
Stadt Biberach | 9 Sitze |
Wahlkreis II |
Biberach Land |
7 Sitze |
Wahlkreis III | Stadt Laupheim | 6 Sitze |
Wahlkreis IV |
Laupheim Land |
6 Sitze |
Wahlkreis V |
Riedlingen |
8 Sitze |
Wahlkreis VI |
Bad Buchau/Bad Schussenried |
6 Sitze |
Wahlkreis VII |
Ochsenhausen/Schwendi |
6 Sitze |
Wahlkreis VIII |
Illertal |
6 Sitze |
Durch Mehr- und Ausgleichsitze darf sich die Sitzzahl um maximal 20 Prozent erhöhen.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert einzureichen sind. Vordrucke für die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl 2024 werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können von den Wahlvorschlagsträgern persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters angefordert werden.
Die Geschäftsstelle ist beim Kommunalamt im Landratsamt Biberach angesiedelt:
- Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß - Zimmer 2.10
- E-Mail: wahlen.kommunalamt(at)biberach.de
- Telefon: Frau Golms 07351 52-6212 oder Frau Haag 07351 52-6192
Wahlergebnisse der letzten Kreistagswahlen
Gemeinde- und Ortschafstratswahlen
Informationen zu den Wahlen zum Gemeinderat und zu den Ortschaftsräten erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern der jeweiligen Städte und Gemeinden.