Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am Sonntag, 8. März 2026
Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme). Der Landeswahlausschuss entscheidet über Parteizulassungen und die Zulassung der Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Für die Landtagswahl am 8. März 2026 haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 66 Biberach neun Kreiswahlvorschläge von Parteien mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern zur Wahl zugelassen.
Die Kreiswahlvorschläge waren bis zum 23. Dezember 2025, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter einzureichen. Der Ausschuss überprüfte die Kreiswahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Parteien, die derzeit weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten sind, mussten mindestens 150 gültige Unterstützungsunterschriften vorlegen. Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen bei allen neun Bewerberinnen und Bewerbern gegeben waren.
Aufgrund der vorgenommenen Überprüfung haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses die folgenden neun fristgerecht eingereichten Kreiswahlvorschläge der Parteien zur Wahl im Wahlkreis 66 Biberach zugelassen:
Nur die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Kreiswahlvorschläge erscheinen als Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 66 Biberach (Erststimme) mit der ihnen landeseinheitlich zugewiesenen Nummer. Da nach Ablauf der Beschwerdefrist am 12. Januar 2026 keine Beschwerden eingegangen sind, gelten die zugelassenen Kreiswahlvorschläge als bestätigt.
Die amtliche Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 66 erfolgt am 13.01.2026.
Hintergrund
Der Landkreis Biberach bildet mit folgenden Gemeinden den Wahlkreis 66 Biberach:
Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Biberach an der Riß, Burgrieden, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Langenenslingen, Laupheim, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Ochsenhausen, Oggelshausen, Riedlingen, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain und Warthausen.
Die Gemeinden Berkheim, Dettingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Tannheim und Rot an der Rot sind an den Wahlkreis 68 Wangen angegliedert.