Kreisfeuerlöschverband

Mitglieder des Verbands

Die 45 kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis Biberach sind die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).

Verbandssatzung

Die Verbandssatzung des Kreisfeuerlöschverbands Biberach wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 neu gefasst.

Aufgaben des Verbandes

Entsprechend Paragraf 2 der Verbandssatzung nimmt der Verband folgende Aufgaben wahr:

  • Der Verband unterhält und betreibt eine Kreisgerätewerkstatt mit Schlauchpflege, Atemschutzübungsanlage und Atemschutzwerkstatt.
  • Der Verband übernimmt die Kreisausbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehren.
  • Der Verband unterstützt die Verbandsmitglieder bei der Planung und Beschaffung der für den Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen.
  • Der Verband legt für die Überlandhilfe die Einsatzgebiete (Löschgebiete) fest. Jedem Löschbezirk ist eine besonders leistungsfähige Feuerwehr zugeordnet.
  • Außerdem beschafft und bezuschusst der Verband, aufgrund einer kreisweiten Bedarfsplanung, Feuerwehrfahrzeuge für die Überlandhilfe.
  • Der Verband übernimmt den Beitrag der Gemeinden an den Kreisfeuerwehrverband Biberach e.V. anstelle der Gemeinden.

Überlandhilfe

Die Verbandsmitglieder leisten sich gegenseitig Überlandhilfe nach Paragraf 26 FwG.

Die Regelungen für die gegenseitige Kostenverrechnung ist ebenfalls in der Satzung des Kreisfeuerlöschverbands festgelegt und besagt, dass sich die Verbandsmitglieder gegenseitig lediglich den Aufwand für das eingesetzte Personal und die Kosten für Sonderlöschmittel und Sondereinsatzmittel berechnen. (Paragraf 4 Abs. 3 Verbandssatzung)

Sofern von einem Dritten ein Kostenersatz gefordert werden kann, werden alle Leistungen entsprechend dem Paragraf 34 FwG Feuerwehrgesetz abgerechnet.

Sollten im Rahmen der Überlandhilfe mehrere Feuerwehren im Einsatz gewesen sein, so soll grundsätzlich eine Gesamtabrechnung an den Kostenpflichtigen durch den Träger der hilfeempfangenden Gemeindefeuerwehr erfolgen.

Verbandsumlage

Die Höhe der Verbandsumlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Üblicherweise gibt es für den Kreisfeuerlöschverband Doppelhaushalte.

Die Verbandsumlage ist aufzubringen

  • zu 45  Prozent vom Landkreis Biberach und
  • zu 55 Prozent von den Verbandsgemeinden.
    Der Anteil der jeweiligen Verbandsgemeinde errechnet sich aus der anteiligen
    maßgeblichen Einwohnerzahl (Paragraf 143 Gemeindeordnung).

Die Verbandsumlage ist mit je ¼ ihres Jahresbeitrags vierteljährlich im Voraus zur Zahlung fällig.


Zum Herunterladen

Rechenschaftsbericht und Jahresabschluss 2023

Rechenschaftsbericht und Jahresabschluss 2024

Haushaltsplan KFLV 2026-2027

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Lisa Seeberger

Kreisfeuerlöschverband
Direkt nach oben