Für einen PCR Test auf SARS-CoV-2 wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.
Außerdem bieten auch einige Teststellen die Möglichkeit einer PCR-Testung an. Eine Übersicht über die Teststellen im Landkreis Biberach finden Sie auf der Corona-Karte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bitte erfragen Sie vorher bei der jeweiligen Teststelle, ob die Möglichkeit einer PCR-Testung besteht.
Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit, nach Apotheken zu suchen, die Antigen-Schnelltests anbieten. Auch werden in vielen Arztpraxen Antigen-Schnelltests angeboten.
Informationen zum Testen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Informationen zu Tests und Nachweisen im Arbeitsumfeld sowie für Anbieter von Dienstleistungen, für deren Inanspruchnahme ein tagesaktueller negativer COVID-19 Schnelltest nach Paragraf 4 Absatz 1 Corona-Verordnung vorzulegen ist finden Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis Biberach
Die Bürgerinnen und Bürger können sich in den unten aufgeführten Schnellteststellen im Landkreis Biberach einem Corona-Schnelltest unterziehen. Alle gelisteten Corona-Schnellteststellen wurden von uns beauftragt und erfüllen die Anforderungen nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 und Paragraf 4b der Coronavirus-Testverordnung.
Karte der Teststellen im Landkreis Biberach
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, da nur Teststellen veröffentlicht werden können, deren schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Bitte informieren Sie sich zudem vorab auf den Homepages der jeweiligen Teststelle über die individuellen Öffnungszeiten sowie das Terminvergabesystem.
Ein Pausieren von Teststellen obliegt in deren Eigenverantwortung.
Informationen für Testanbieter
Die aktuelle Testverordnung des Bundes finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Ihre Anfrage auf Beauftragung als Leistungserbringer nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 beim Gesundheitsamt senden Sie bitte als formlose E-Mail an: lages.teststellen@biberach.de.
Von unseren Sachbearbeitern erhalten Sie weiterführende Informationen.
Eine Beauftragung kann nur erfolgen, wenn besondere Anforderungen, sogenannte Mindestanforderungen, erfüllt werden.
Auszug Mindestanforderungen:
- Organisationsplan: Für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests, der Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen (zum Beispiel Hygienekonzept), medizinprodukterechtlichen (zum Beispiel Lagerbedingungen der Tests) und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen (zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung).
- Versicherung darüber, dass nur fachkundiges beziehungsweise geschultes Personal eingesetzt wird und eine Erläuterung wie dies gewährleistet wird. Hier kann beispielsweise eine Liste der Mitarbeitenden beigelegt werden und eine Mitteilung darüber, wo die Schulung durchgeführt wurde.
- Des Weiteren werden Aussagen bezüglich der ärztlichen Leitung/Ansprechpartner erwartet.
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Begründung des Testbedarfs: Die Betreiberin und der Betreiber sollte hier darlegen woraus sich speziell für diesen Standort der Testbedarf ergibt und diesen plausibel darlegen.
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Darlegung der vorhandenen Testkapazität: Hier sollten Aussagen bezüglich Größe, verfügbare Termine pro Tag, Öffnungszeiten, verfügbares Personal pro Tag/Schicht, Anzahl der vorhandenen Abstrichentnahmestellen, Information über Terminbuchungssystem et cetera aufgeführt werden.
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Nachweis Standortgenehmigung des Eigentümers
Merkblatt des Gesundheitsamts
Testzentren wird nach Paragraf 7 Absatz 9 Coronavirus-Testverordnung (TestV) ab dem 1. August 2021 eine Vergütung für Bürgertestungen nach Paragraf 4a nur gewährt, wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des Paragraf 22 Absatz 7 Infektionsschutzgesetz auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übermittelt.
Anbei finden Sie eine Kurzpräsentation zum Digitalen EU-Zertifikat (DCC). Auf der letzten Folie finden Sie Informationen zu Registrierungsfragen sowie Ansprechpartner:
Registrierungsinformationen erhalten Sie unter: registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com
Bei Anfragen zur CWA Anbindung sollten Sie folgende Informationen angeben:
- Anzahl Teststellen / Testvolumen pro Tag?
- Eigene Software-Lösung vorhanden oder Interesse an CWA Schnelltestportal?
- Teststelle beim Gesundheitsamt registriert?
- Technische Ansprechpartnerin/Technischer Ansprechpartner?
Weitere Informationen dazu sind u.a. auf der Corona Warn-App-Seite über das Feld „Schnelltestpartner werden“ beziehungsweise unter den Rubriken „Blog“ und „FAQ“ zu finden.