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Anstieg der Keuchhusten-Fälle – Säuglinge besonders gefährdet


Waren es im vergangenen Jahr bis Mitte Juni insgesamt nur sieben Meldungen, wurden im aktuellen Jahr im gleichen Zeitraum 40 Fälle gemeldet. In ganz Baden-Württemberg wurden bis Mitte Juni insgesamt 4536 Keuchhusten-Fälle registriert. Landesweit liegt die Zahl der gemeldeten Erkrankungen im Vergleich zum Vorjahr damit mehr als vierzehnfach höher.

Keuchhusten ist eine hoch ansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Die Erreger werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Nießen oder Sprechen von Mensch zu Mensch verbreitet.

Besondere Gefahr für Neugeborene und Kinder im ersten Lebensjahr

Die Erkrankung zeigt sich typischerweise durch krampfartige Hustenanfälle, begleitet von keuchendem Ziehen der Luft beim Einatmen. Der Husten kann mehrere Wochen bis Monate anhalten. Besonders gefährdet sind Neugeborene und Kinder im ersten Lebensjahr, bei denen die Hustenanfälle im schlimmsten Fall zu Atemnot und zum Ersticken führen können. Auch ältere und immungeschwächte Menschen sind gefährdet.

Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt daher, Säuglinge bereits mit zwei Monaten zum ersten Mal gegen Keuchhusten zu impfen. Danach folgen zwei weitere Impfungen im Alter von vier und elf Monaten. Weitere Auffrischungsimpfungen werden mit fünf bis sechs Jahren und zwischen neun und 17 Jahren empfohlen. Bei Erwachsenen rät die Impfkommission, die nächste Tetanus-Diphtherie-Impfung mit einer Keuchhusten-Auffrischung zu kombinieren.

„Gerade im Erwachsenenalter wird diese Auffrischungsimpfung aber gerne vergessen“, sagt Dr. Konstanze Nickolaus, stellvertretende Leiterin des Sachgebiets Infektionsschutz im Kreisgesundheitsamt Biberach. „Es empfiehlt sich daher, den eigenen Impfschutz zu überprüfen und die Auffrischungsimpfung gegebenenfalls nachzuholen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Säuglingen oder immungeschwächten Menschen besteht oder erwartet wird.“

Empfehlung einer Impfung in der Schwangerschaft

Um besonders Säuglinge zu schützen, empfiehlt die STIKO allen werdenden Müttern eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten möglichst früh im letzten Drittel der Schwangerschaft, unabhängig von vorherigen Impfungen. Ebenso sollten sich enge Kontaktpersonen eines Neugeborenen, wie Familienmitglieder und Betreuungspersonen, vor der Geburt des Kindes gegen Keuchhusten impfen lassen.

Für weitere Informationen steht das Kreisgesundheitsamt Biberach zur Verfügung. Telefonisch ist das Kreisgesundheitsamt unter  07351 52-6151 zu erreichen oder per E-Mail an kreisgesundheitsamt(at)biberach.de.

Weitere Fachinformationen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://t1p.de/Keuch), (www.impfen-info.de) und des Robert Koch-Instituts (https://t1p.de/Pertussis).

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