Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind schwanger und sind sich unsicher, ob ein (weiteres) Kind in Ihr Leben passt? Waren Sie durcheinander als Sie von der Schwangerschaft erfahren haben? Möchten Sie die Schwangerschaft abbrechen?

Für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 Strafgesetzbuch vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

  • Wir beraten Sie unverzüglich auf Wunsch auch anonym
  • Die Beratung ist ergebnisoffen, das heißt, Sie alleine entscheiden, ob Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen
  • Wir begleiten und ermutigen Sie zu einer tragbaren und eigenverantwortlichen Entscheidung
  • Gerne können Sie Ihren Partner oder eine Vertrauensperson zur Beratung mitbringen
  • Nach der Beratung stellen wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung aus

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Andrea Bachthaler

Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

Christina Bader

Sozialarbeiterin (BA)

Iva Mohr

Sozialarbeiterin (BA)
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