Leistung

Amtsärztlicher Dienst, Begutachtungen

Sie können aus gesetzlichen Gründen zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden.
Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen können unter anderem sein:

Untersuchungen im Auftrag von Gerichten/Gerichtsärztlicher Dienst:

  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Betreuungsgutachten
  • Geschäftsfähigkeit
  • Unterbringungsbedürftigkeit

Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter:

  • Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
  • Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln
  • Eingliederungshilfe

Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes:

  • Prüfungsunfähigkeitsuntersuchungen
  • Prüfungsrücktritte
  • Schülereinzelbeförderung
  • Sportbefreiung für die Schule
  • Bescheinigungen für das Finanzamt

Einstellungsuntersuchungen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter und sonstige Untersuchungen für den öffentlichen Dienst:

Seit dem 1. Januar 2017 ist nach Paragraf 14 Absatz 3 Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) im Kreisgesundheitsamt Biberach die Medizinische Gutachtenstelle für den Regierungsbezirk Tübingen eingerichtet.

Sie ist zuständig in Angelegenheiten einer beamtenrechtlich vorgesehenen Begutachtung:

  • zur Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
  • in Verfahren der Prüfung einer Heilbehandlung nach Dienstunfällen
  • in Beihilfeangelegenheiten

Medizinische Gutachtenstelle Reutlingen

Ärzteliste Einstellungsuntersuchungen Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

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Kontakte
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich Sie Ihren Erstwohnsitz haben beziehungsweise Sie sich dauerhaft aufhalten.

Wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der jeweiligen Stadtverwaltung, ansonsten an das Landratsamt.

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Verfahrensablauf
  • Bitte vereinbaren Sie vorab im Sekretariat unter der Telefonnummer 07351 52-6151 einen Untersuchungstermin.
  • Beim Eingang eines Untersuchungsauftrages erfolgt in der Regel eine schriftliche Einbestellung.
  • Der Amtsarzt befragt Sie zu Ihrer bisherigen Gesundheitsgeschichte und zu eventuellen aktuellen Beschwerden. Darauf folgt eine ärztliche Untersuchung, um den aktuellen körperlichen Zustand zu erheben. Dazu gehört meist auch ein Seh- und Hörtest und im Einzelfall eine Blutentnahme und beziehungsweise oder eine Urinprobe.
  • Wenn notwendig, kann der Amtsarzt auch weitere Untersuchungen durch Fachärzte veranlassen.
  • Der Auftraggeber erhält eine Stellungnahme, ein Gesundheitszeugnis oder – wenn nötig – ein ausführliches Gutachten.

Hinweis: Unter Umständen kann die amtsärztliche Untersuchung auch als Hausbesuch durchgeführt werden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Gültige Ausweisdokumente
  • Schreiben der veranlassenden Stelle
  • Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben
  • ärztliche Unterlagen, falls vorhanden
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Frist/Dauer

Bei Prüfungsunfähigkeitsuntersuchungen muss die Untersuchung schnellstmöglich erfolgen.

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Kosten/Leistung

Bei Bescheinigungen für das Finanzamt und für Prüfungsunfähigkeitsuntersuchungen beträgt die Gebühr nach der aktuellen Gebührenverordnung 181,00 Euro.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Baden-Württemberg (01.01.2016)

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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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