Kreisjugendamt sucht neue ehrenamtliche Vormünder
Nun konnten sich die ehrenamtlichen Vormünder und Pfleger des Kreisjugendamts Biberach ein Bild machen, wie betreute Jugendliche in der Jugendwohngemeinschaft in Bad Buchau leben. Dort stellten die Betriebsleiterin der Jugendwohngemeinschaft, Susanne Ruf, Erziehungsbeistand Andrej Bangert und Peer-Betreuer Sayed Musa Hossaini den Ehrenamtlichen die Einrichtung vor. Anschließend führte Andrej Bangert durchs Haus, und die Jugendlichen zeigten stolz ihre Zimmer.
„Einen jungen Menschen auf einem Stück des Lebensweges zu begleiten und zusammen zu entscheiden, welche Abzweigungen genommen werden, macht dieses Ehrenamt so lebendig“, sagt Eva Rechsteiner vom Kreisjugendamt. Das können auch die Ehrenamtlichen bestätigen, die ihr immer wieder spiegeln, wie erfüllend die Aufgabe ist. „Ich höre ganz oft, dass beide Seiten, die Jugendlichen und die Vormünder davon profitieren, dass sie voneinander lernen.“
Die Verwaltungswirtin Eva Rechsteiner und der Sozialpädagoge Peter Werner vom Kreisjugendamt Biberach betreuen und unterstützen ehrenamtliche Vormünder/Pfleger im Landkreis Biberach. Diese werden zunächst vom Kreisjugendamt geschult. Anschließend wird geprüft, ob sie für die Ausübung des Ehrenamts geeignet sind. Zusätzlich finden mehrmals jährlich Austauschtreffen zu unterschiedlichen Themen, die für die Führung der Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft interessant sein könnten, statt.
Jährlich werden neue Interessenten für dieses Ehrenamt gesucht. Der nächste Informationsabend findet am Dienstag, 19. März 2024 um 18 Uhr im Landratsamt, Rollinstraße 18, Raum W.025 statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer online an der Veranstaltung teilnehmen möchte, sollte sich per E-Mail bei Eva Rechsteiner, eva.rechsteiner(at)biberach.de, oder Peter Werner, peter.werner(at)biberach.de, melden. Die Interessierten erhalten die Zugangsdaten am Tag der Veranstaltung. Fragen vorab beantworten Eva Rechsteiner und Peter Werner unter den Telefonnummern 07351 52-6368 und -6286.
So funktioniert die Vormundschaft
Wenn Eltern aufgrund von Krankheit, Erziehungsunfähigkeit oder Tod die elterliche Sorge nicht wahrnehmen können, bestellt das Familiengericht für den Minderjährigen, die Minderjährige einen Vormund oder Pfleger. Auch für minderjährige Ausländer, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein Vormund bestimmt.
Der Vormund/Pfleger ist rechtlicher Interessenvertreter des jungen Menschen und wird vom Familiengericht beaufsichtigt. Vormunde oder Pfleger halten Kontakt zwischen dem jungen Menschen, den Pflegeeltern beziehungsweise den Einrichtungen, Schulen, Ärzten, dem Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten. Sie vertreten den jungen Menschen im Asylverfahren, wirken bei der Hilfeplanung des Jugendamts mit, regeln schulische Angelegenheiten, entwickeln eine berufliche Perspektive mit dem Jugendlichen und helfen bei persönlichen Problemen weiter. Eine Aufnahme des Mündels im eigenen Haushalt ist damit nicht verbunden. Besondere rechtliche oder pädagogische Vorkenntnisse sind für dieses Ehrenamt nicht notwendig.
Eva Rechsteiner (vorne rechts), Peter Werner (vorne links) und Peer-Betreuer Sayed Musa Hossaini (hinten, in karierter Jacke) trafen sich in der Jugendwohngemeinschaft Bad Buchau mit ehrenamtlichen Vormündern. Für Dienstag, 19. März, 18 Uhr lädt das Kreisjugendamt zu einem Infoabend zum Thema Vormundschaft ins Landratsamt ein.