Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) beschriebenen Leistungen rechtlich und finanziell in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Diensts verwaltungsmäßig umzusetzen.
Dies geschieht durch
- persönliche und telefonische Beratung,
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern,
- Bewilligungen mit entsprechenden Kostenzusagen,
- Berechnung und Durchsetzung der Kostenbeteiligung von jungen Menschen und deren Eltern
- Abwicklung der Widerspruchs- und Klageverfahren.
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Jansen, Dirk
Sachgebietsleiter Wirtschaftliche Jugendhilfe