Kreisjugendamt

Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein. Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Die Jugendhilfe dient der Verbesserung von Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung aller jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft ist oberstes Ziel unserer Arbeit. In Krisensituationen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.

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