Nachricht

Geflügelpest bei einem Wanderfalken im Landkreis Biberach bestätigt


Bei der anschließenden Untersuchung des Tierkörpers im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Die Veterinärämter beider Landkreise haben sich wegen der erforderlichen Maßnahmen unverzüglich abgestimmt, um einen Eintrag der hochansteckenden Viren in Geflügelbestände zu verhindern. Sowohl der Fundort des Falken, als auch der Ort, an welchem der Falke verstarb, wurden in die behördlichen Ermittlungen einbezogen. Aufgrund einer Risikobewertung ist derzeit eine Aufstallungsanordnung (in beiden Landkreisen) nicht erforderlich.

Angesichts des anhaltend hohen Ausbruchsrisikos und der sich häufenden Funde von an Geflügelpest erkrankten Wildvögeln bitten die Veterinärämter der Kreise Alb-Donau und Biberach jedoch alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter erneut, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Zudem weisen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte darauf hin, dass Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden sollten. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.

Hintergrundinformationen:

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich.

Registrierungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und die Halter verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich auf der Internetseite des jeweiligen Landratsamts.

Vogelgrippe Aviäre Influenza (AI) | Landkreis Biberach

Direkt nach oben