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Stickstoffbodenproben 2023 (Nmin-Untersuchung)


Laut neuer Düngeverordnung hat der Betriebsinhaber vor dem Düngen für jede Bewirtschaftungseinheit den Düngebedarf zu berechnen. Die Düngebedarfsberechnung erfolgt am besten anhand der Werte der eigenen Nmin-Proben. Daher empfiehlt das Landwirtschaftsamt allen Landwirtinnen und Landwirten, Nmin-Proben zu ziehen oder ziehen zu lassen.

Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschutzgebieten ausgleichsberechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenproben Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergebnisse vorlegen, wird die SchALVO-Ausgleichsleistung nicht gewährt.

Seit 2021 ist eine Bodenprobe zur Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs außerdem in Nitratgebieten nach § 13a DüV („rote Gebiete“) vorgeschrieben. Die Probenahme ist für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben, außer auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutter. Die Abgrenzung der „roten Gebiete“ hat sich zum 6. Dezember 2022 geändert. Die aktuelle Abgrenzung kann über www.lel-maps.de -> Pflanzliche Erzeugung à Nitratgebiete / Eutrophierte Gebiete eingesehen werden.

Das beauftragte Labor liefert dem Betrieb mit dem Ergebnis eine Düngebedarfsberechnung.

Der Probenahmezeitraum ist begrenzt. Die Beprobung der Winterungen ist vom 1. Februar bis zum 30. April, der Sommerungen vom 15. Februar bis 30. April, von Kartoffeln vom 15. Februar bis zum 15. Juni und von Mais vom 15. März bis zum 30. Juni möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Bodenprobe erst kurz vor der ersten Düngungsmaßnahme gezogen wird. In Wasserschutzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im Vier-Blatt-Stadium des Mais vorgeschrieben, der Beprobungszeitraum ist hier vom 30. April bis zum 30. Juni.

An folgenden Sammelstellen können die Proben abgegeben werden:

  • Biberach, Laupheim, Riedlingen, Uttenweiler und Erolzheim: bei der jeweiligen BayWa AG
  • Reinstetten und Mittelbuch: beim Raiffeisen Lagerhaus
  • Unteressendorf: BAG
  • Schemmerhofen: Landwirtschaftliches Lagerhaus Pappelau
  • Füramoos: Franz Hörnle
  • Bonlanden: Anton Ziesel
  • Bergerhausen: Michael Schmid
  • Dunzenhausen: Rupert Härle
  • Neufra: Peter Baisch
  • Obermarchtal: Norbert Munding
  • Hausen o. U.: Wolfgang Rommel
  • Machtolsheim: Labor Dr. Lehle

Das Labor Dr. Jans nimmt nicht mehr am NID teil. Es können hier keine Nmin-Proben mehr abgegeben werden.

Unter www.duengung-bw.de können seit 2018 die NID-Bögen online ausgefüllt und die Düngebedarfsberechnung durchgeführt werden. Außerdem gibt es hierweitere Informationen zur Nmin-Probenahme, Düngebedarfsberechnung und Düngeverordnung. Werden die NID-Bögen online ausgefüllt, sind die Ergebnisse schneller verfügbar. Zudem sind online ausgefüllte NID-Bögen kostengünstiger, da keine Eingabe durch das Labor mehr erfolgen muss.

An allen Sammelstellen können interessierte Landwirte auch weiterhin Formulare, Probebehälter und Bohrstöcke ausleihen.

Fragen beantworten das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07351 52-6712 bis 52-6719 und der Maschinenring Biberach-Ehingen unter der Telefonnummer 07351 1882610.

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