Nachricht

Durch Kooperation schneller zur Einreise: IHK unterstützt Ausländerbehörde im Landkreis Biberach beim beschleunigten Fachkräfteverfahren


Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm wird daher ihre Mitgliedsbetriebe durch Kooperationen mit den Ausländerbehörden, beginnend mit dem Landkreis Biberach unterstützen. Ziel der Vereinbarung ist es, eine schnelle und transparente Abwicklung sowie eine bessere Planbarkeit der Prozesse im beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahren zu erreichen. Erstberatung der Mitgliedsunternehmen und Vorprüfung der Unterlagen übernimmt künftig die IHK Ulm – in engem Schulterschluss mit den Anerkennungsberatungsstellen und dem Welcome Center Ulm/Oberschwaben. Somit wird sichergestellt, dass Anträge vollständig eingereicht, zeitraubende Nachfragen sowie Konfliktfälle reduziert und die Verfahren insgesamt beschleunigt werden. Durch die Entlastung der Ausländerbehörde des Landkreises soll deren bereits jetzt schon hohe Effizienz im Bearbeitungsprozess weiter gesteigert werden.

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde am 24. November von Mario Glaser, Landrat des Landkreises Biberach, und Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm, unterzeichnet. „Bei der jüngsten Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes sind einige grundlegende Verbesserungen wie beispielsweise die Senkung der Mindestverdienstgrenzen für die Blaue Karte EU oder die Abschaffung der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit für die Aufnahme einer Ausbildung berücksichtigt worden. Jedoch helfen vereinfachende Neuregelungen wenig, wenn die Verfahren aufgrund ihrer Komplexität und Intransparenz weiterhin eine enorme Herausforderung für die Betriebe bleiben. Die Dauer und Unplanbarkeit dieser Verfahren lässt viele Unternehmen zurückschrecken“, so Petra Engstler-Karrasch. „In enger Abstimmung mit den Ausländerbehörden wollen wir – beginnend mit dem Landkreis Biberach – für die Unternehmen möglichst unbürokratische und transparente Prozesse schaffen, um die Fachkräfteeinwanderung in der Region effizient und erfolgreich zu gestalten. Hierbei ist die Ausländerbehörde des Landkreises Biberach sowohl durch eine exzellente eigene organisatorische Vorbereitung sowie einer unbürokratischen Handhabung die ideale Partnerin.“

„Dass die IHK künftig die Ausländerbehörde unterstützt, ist ein tolles Signal für deren Mitgliedsunternehmen in unserem Landkreis. Wir versprechen uns von der Vereinbarung positive Effekte für alle Beteiligten: Betriebe, Fachkräfte, Ausländerbehörde und IHK. Durch diese Kooperation können die Verfahren in unserem Haus besser vorbereitet und damit deutlich zügiger erledigt werden. Davon erhoffen wir uns eine spürbare Entlastung der Mitarbeitenden und eine noch leistungsfähigere Ausländerbehörde“, betont Mario Glaser, Landrat im Landkreis Biberach.

IHK-Mitgliedsbetriebe können sich zukünftig umfassend zum Thema Fachkräfteeinwanderung und beschleunigtes Fachkräfteverfahren beraten und bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen unterstützen lassen.
Sofern sich der Betriebssitz im Landkreis Biberach befindet, übernimmt die IHK über die Beratung hinaus in Untervollmacht für das Unternehmen die Weiterleitung aller Dokumente an die ABH Biberach. Ohne Zeitverlust durch die Nachforderung fehlender Dokumente kann diese alle Verfahrensschritte direkt einleiten.

Ergänzend zu diesem Service erhalten die Unternehmen Unterstützung bei Fragen des Onboardings, zu Qualifizierungsmaßnahmen, zur Anpassung der Berufskompetenzen aus dem Ausland sowie der Integration der internationalen Fachkräfte im Unternehmen. Das neue Beratungs- und Unterstützungsangebot erweitert und bereichert das bereits vorhandene Portfolio der IHK Ulm.

Hintergrund: Zum 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, welches durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 fortgeschrieben worden ist. Es soll die Migration qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland erleichtern und so die Wirtschaft bei der Fachkräftesicherung unterstützen. Das Gesetz ist im aufenthaltsrechtlichen Bereich mit neuen Aufgaben für die Kommunen verknüpft, die Ausländerbehörden sollen im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ gegenüber den Unternehmen eine beratende Rolle einnehmen. Hierbei stellt die hohe Komplexität der Vorschriften sowohl die antragstellenden Personen und arbeitgebenden Unternehmen wie auch die beteiligten öffentlichen Stellen vor gesteigerte Anforderungen. Aus Erfahrung der IHK benötigen viele Arbeitgeber vor und im Rekrutierungsprozess von Fachkräften aus Drittstaaten daher eine umfangreiche Beratung, bei der die IHK die ABH unterstützen kann. Um die Beratung der Unternehmen optimal abzubilden, wurde nun die Kooperation zwischen ABH Biberach und IHK Ulm unterzeichnet.

IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Engstler-Karrasch und der Biberacher Landrat Mario Glaser unterzeichnen den Kooperationsvereinbarung. Im Hintergrund weitere Mitwirkende der Kooperation.

Petra Engstler-Karrasch, IHK-Hauptgeschäftsführerin und der Biberacher Landrat Mario Glaser bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Im Hintergrund v.l. Bernd Schwarzendorfer, Dezernent für Verwaltung, Kommunales und Gesundheit, Landratsamt Biberach; Heike Gunzenhauser, Unternehmensservice Internationale Fachkräfte, IHK Ulm; Hermann Scheel, Leiter Ausländerbehörde, Landratsamt Biberach; Ingrid Kirchner, Teamleitung Fachkräftegewinnung und –integration, IHK Ulm; Maximilian Laemmle, Leiter Ordnungsamt, Landratsamt Biberach.

Direkt nach oben