Sachgebiet

Datenschutz

Mit der Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind alle Behörden und öffentlichen Stellen in der Europäischen Union verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser ist im Landratsamt Biberach beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelt.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt das Landratsamt bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz nach Artikel 39 DSGVO.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

  • die Hinwirkung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Planung, Einführung und Anwendung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten sowohl automatisiert, als auch nicht automatisiert verarbeitet werden,
  • die Unterrichtung und Sensibilisierung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen,
  • die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses und
  • die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in allen Fragen, die den Datenschutz im Landratsamt Biberach betreffen.

Besonders wichtig ist zudem seine Aufgabe als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, wenn sich diese durch die Landkreisverwaltung in ihren Rechten bezüglich des Datenschutzes verletzt sehen.

Eine rechtzeitige Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten vor dem Einsatz oder der wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens durch die Ämter und das Amt für Organisation und Digitalisierung ist erforderlich.

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Wo?
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Leitung
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