Sachgebiet

Bautechnik

Als Untere Baurechtsbehörde nehmen die Mitarbeitenden im Sachgebiet Bautechnik folgende Aufgaben wahr:

  • Bearbeitung und Prüfung der Bauanträge im Baugenehmigungs-, Bauvorbescheid- und Kenntisgabeverfahren nach der Landesbauordnung (LBO) und Baugesetzbuch (BauGB)
  • Beratung der Bauantragsteller, Planer und Gemeinden
  • fachtechnische Stellungnahmen in bauordnungsrechtlicher Hinsicht
  • fachtechnische Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung
  • Brandschutztechnische Bearbeitung der Bauanträge und Durchführung der Brandverhütungsschau
  • Vorprüfung von Architektenwettbewerben für die Gemeinden des Landkreises
  • Bauüberwachung für die Gemeinden sowie sämtliche Bauabnahmen und Überprüfungen nach LBO
  • Überprüfung von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie fliegende Bauten
  • Prüfung der bautechnischen Nachweise im Baugenehmigungsverfahren nach Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) sowie Durchführung der Bauüberwachung im Rahmen der bautechnischen Prüfung

Die Baukontrolleure tragen die Bauaufsicht und überwachen dabei Baustellen und fliegende Bauten (Zeltabnahme). Weiterhin gehören Baustatikprüfungen zu den Handlungsfeldern des Fachgebiets Bautechnik und Baurecht.

Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen sowie zu Themen wie Energie- und Wärmeschutz oder anderen Baurechtsgebieten.

Bauantragsformulare

LBO-Vordrucke im baurechtlichen Verfahren:

Formulare für Bauantrag

Ablaufschema im Baugenehmigungsverfahren

Ablaufschema im Kenntnisgabeverfahren

Ablaufschema Bauleitplanung

Checkliste Kenntnisgabeverfahren nach Paragraf 51 LBO

Befreiung/Ausnahme/Abweichung beantragen

Erhebungsbogen "Tierplätze" für Stallbauvorhaben

Bauleitererklärung

Angrenzer Zustimmung

Muster Befreiungsantrag Photovoltaikpflicht beim Neubau eines Nicht-Wohngebäudes

Muster Befreiungsantrag für die Photovoltaikpflicht beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mindestens 35 Stellplätzen

Baustatik

Erhebungsbogen für Baugenehmigung 

Statistik Merkblatt

Standsicherheitsnachweis im Baugenehmigungsverfahren

Standsicherheitsnachweis im Kenntnisgabeverfahren und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Gemeinde zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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