Sachgebiet

Sprachförderung

Sprachkurse

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die einen Sprachkurs besuchen möchten, sprechen dazu die örtlich zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder die  Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager an. Diese führen vor Ort eine Liste für die Anmeldungen. Die Flüchtlinge erhalten für die Kursplanung einen Termin für einen Sprachkompetenzcheck.

Das Landratsamt koordiniert die Angemeldeten mit den vorhandenen Angeboten der Sprachkursträger. Die Flüchtlinge werden dann durch das Landratsamt zu einem inhaltlichen und örtlich passenden Kursangebot eingeladen.

Anerkannte Flüchtlinge müssen einen Integrationskurs besuchen.

Integrationskurse

Mit dem Berechtigungsschein der Ausländerstelle, des Jobcenters, des Amtes für Flüchtlinge und Integration, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder des Bundesverwaltungsamtes, melden sich interessierte Personen zum Integrationskurs direkt beim Sprachkursträger in der Nähe an.

Sofern Sie Hilfe benötigen und Fragen zum Integrationskurs haben, wenden Sie sich direkt an den Sprachkursträger beziehungsweise an die Migrationsberatung für Zuwanderer  bei der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes und des CJDs Biberach.

Die Kontaktdaten der Sprachkursträger, der Migrationsberatung und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind auf dem Flyer "Beratungsdienste für Zuwanderer" des Landratsamtes eingestellt. Die Anmeldung zum Integrationskurs sollte möglichst wohnortnah beim Sprachkursträger erfolgen.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien haben einen schnelleren Zugang zum Integrationskurs und erhalten eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs vom Amt für Flüchtlinge und Integration.

Personen mit folgendem Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltsgestattung gemäß Paragraf 55 Absatz 1 Asylgesetz,
  • Duldung gemäß Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz
  • Duldung gemäß Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit einer Ausbildungsduldung gemäß Paragraf 60c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz oder einer Beschäftigungsduldung gemäß Paragraf 60 d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
  • Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz

können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen.

Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Informationen zu den Integrationskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Ehrenamtlicher Deutschunterricht

In vielen Gemeinden wird ehrenamtlicher Deutschunterricht für Flüchtlinge angeboten.

Angebot der Ökumenischen Migrationsarbeit im Landkreis Biberach

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