Sachgebiet

Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und die Atmosphäre) vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen beziehungsweise bereits die Entstehung solcher von Emissionen an der Quelle zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkung können in unterschiedlichster Form auftreten, beispielsweise:

  • Luftverunreinigungen
  • Geräusche (Lärm)
  • Gerüche
  • Erschütterungen
  • Licht
  • Wärme
  • Strahlen

Genehmigungen

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen bedarf eines Zulassungsverfahrens. Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens müssen Sie gegebenenfalls eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen, systematischen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen Ihr Vorhaben auf die Umwelt hat. Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden. Ausführliche Informationen zur UVP erhalten Sie auf den Seiten "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg".

Informationen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beim Umweltministerium

Beschwerden bei schädlichen Umwelteinwirkungen

Sollte es vorkommen, dass von einer Anlage belästigenden Umwelteinwirkungen ausgehen, ist zu überprüfen ob gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Ob schädliche Umwelteinwirkungen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Um die Aufklärung und Bewertung zu vereinfachen sind möglichst genaue und umfangreiche Angaben zu den nachfolgenden Punkten notwendig:

  • Ort - zur Einwirkung beziehungsweise Wahrnehmung und Quelle
  • Zeit und Dauer - regelmäßige Aufschriebe sind hilfreich bei länger andauernden Beschwerden
  • Art der Belästigung - Gerüche, Lärm, Licht, Vibration
  • mögliche Ursache - beispielsweise Anschrift des potentiellen Verursachers

Sie können sich telefonisch oder schriftlich beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen zum Immissionsschutz

Immissionsschutzrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Umweltrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Informationen zum Immissionsschutz

Sachverständige und Messstellen finden Sie unter folgendem Link

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz finden Sie im

Leitfaden "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Zu den Themen Heizen und Lärm stellen wir Ihnen folgende Merkblätter zur Verfügung

Feuer und Flamme - Richtiges Heizen mit Holz

Auf kleiner Flamme - Heizen und Sparen

Lärm ein alltägliches Problem

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