Sachgebiet

Leistungsgewährung

Mehr finanzielle Absicherung

Das Bürgergeld soll mehr finanzielle Sicherheit geben. Die Regelungen rund um das Bürgergeld sind so gestaltet, dass vor allem in der Anfangszeit die Arbeitsuche im Vordergrund stehen kann.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

Erklär-Video zum Bürgergeld

Erklär-Video zum Bürgergeld (arabisch)

Erklär-Video zum Bürgergeld (englisch)

Erklär-Video zum Bürgergeld (ukrainisch)

Regelbedarfe

Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung.

Die Regelbedarfe wurden mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 erhöht.

Die Höhe der Regelsätze sehen Sie hier: Jobcenter

Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig berücksichtigt (Karenzzeit). Etwas anderes gilt jedoch, wenn bereits in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen wurden. Dann werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.

Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.

Vermögen

Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn Sie den Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Zu diesen Mitteln zählen neben dem Einkommen auch Vermögen.

Mit dem Bürgergeld wird seit dem 1. Januar 2023 eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten zwölf Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Antragstellung

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Biberach haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, können Sie hier einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

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