Sachgebiet

Kommunales

Das Kommunalamt ist Rechtsaufsichtsbehörde über alle Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach, ausgenommen der Städte Biberach und Laupheim. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, an denen Städte und Gemeinden mit Ausnahme von Biberach und Laupheim beteiligt sind sowie auf selbständige kommunale Stiftungen. Das Regierungspräsidium Tübingen ist obere Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Kommunalamt unterstützt die Städte und Gemeinden in ihrem Bestreben zum gesetzmäßigen Handeln in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Es hat hierbei eine Kontrollfunktion, im Vordergrund stehen aber die Beratung, Förderung und Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und damit die Stärkung der Entschlusskraft und Selbstverantwortung der kommunalen Organe. Die Überprüfung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und kommunalen Satzungen gehört ebenso zum Aufgabenfeld, wie die Dienstaufsicht über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Bearbeitung von Widersprüchen, das öffentliche Zuschusswesen und Ehrungen.

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