ÖPNV & Schülerbeförderung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist für den Landkreis Biberach von großer Bedeutung. Er sichert die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und bringt die gewachsenen Mobilitätsbedürfnisse in Einklang mit Umwelt- und Klimaschutzaspekten.
Als Aufgabenträger des ÖPNV setzt sich der Landkreis für ein attraktives ÖPNV-Angebot ein, das als gute Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen soll.
Als Schulwegkostenträger ist der Landkreis ebenso zuständig für die Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Dazu gehört auch die Prüfung und Genehmigung der Schülerbeförderungsverträge sowie die Abrechnung mit Verkehrsunternehmen und Schulträgern. Weiterhin werden Touren zu den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren geplant sowie die Beförderung zu den Werkstätten für behinderte Menschen geregelt.
Ebenso zählen zu den Aufgaben des Sachgebiets ÖPNV & Schülerbeförderung Genehmigungen im Bereich des Personenbeförderungsrechts und des Güterkraftverkehrs.
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Musch, Thomas
Sachgebietsleitung
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen
- Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Grenzüberschreitender Personenverkehr - Gemeinschaftslizenz beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Schülerbeförderungskosten - Beförderung zu einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum beantragen
- Schülerbeförderungskosten - Bestellung des Deutschlandtickets (D-Ticket) JugendBW bzw. einer Schülermonatskarte
- Schülerbeförderungskosten - Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs
- Schülerbeförderungskosten - Erwerb der Schülerfahrkarten bei einer Verkaufsstelle
- Taxigenehmigung beantragen