Sachgebiet

KfZ-Zulassungsbehörde

Kfz-Zulassungsstelle und Außenstellen bleiben tageweise geschlossen

In der Zulassungsstelle des Landratsamtes Biberach muss ein neues, umfangreiches EDV-Fachverfahren eingeführt werden. Die Kfz-Zulassungsstelle in Biberach und die Außenstellen müssen dafür an den nachfolgenden Tagen geschlossen bleiben:

10. November 2023: Hauptstelle Biberach und Außenstellen

16. November 2023: Außenstelle Ochsenhausen

17. November 2023: Außenstelle Riedlingen und Laupheim

30. November 2023: Hauptstelle Biberach und Außenstellen ab 12 Uhr

1. Dezember 2023: Hauptstelle Biberach und Außenstellen

4. Dezember 2023: Hauptstelle Biberach und Außenstellen

Das Verkehrsamt ist bestrebt, die Arbeiten zügig durchzuführen, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Hier finden Sie Informationen rund um die An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen.

Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle

Sie wollen Ihr Fahrzeug ohne größere Wartezeit zulassen oder abmelden?

Die Zulassungsstelle im Landratsamt Biberach sowie in den Außenstellen haben zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Unten haben Sie die Möglichkeit, einen Termin online zu reservieren. Voraussetzung ist, dass Sie den Termin mindestens zwei Stunden vorher reservieren.

Online-Terminreservierung

Um unseren Onlineservice Terminreservierung aufrecht erhalten zu können, bitten wir zu beachten, dass wir pro Person/Firma nur einen Termin am Tag mit maximal fünf Vorgängen annehmen können. Bei Mehrbuchungen behalten wir uns vor diese zu stornieren.

Bitte melden Sie sich zum vereinbarten Termin, möglichst mit der ausgedruckten Terminbestätigung, circa fünf Minuten vor der Terminbuchung an der Info der KFZ-Zulassungsbehörde. Hier wird Ihr Termin aktiviert, so dass Sie am Bildschirm im Wartebereich aufgerufen werden können.

Termin buchen

Online-Zulassungsverfahren (iKfz)

Bitte beachten Sie, dass die vollautomatisierte Abwicklung aller Zulassungsvorgänge (ab iKfz Stufe 4) seitens des Landkreis Biberach erst ab dem 01.01.2024 im Zuge einer Systemumstellung angeboten wird. Daher ist eine sofortige Nutzung des Kraftfahrzeuges bei einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung mit Kennzeichenwechsel aktuell noch nicht möglich.

Nach wie vor stehen Ihnen die bisher bekannten Dienstleistungen im teilautomatisierten bzw. vollautomatisierten Verfahren zur Verfügung (iKfz Stufe 3).

Weitere Informationen

Hauptstelle:

Zulassungsbehörde Biberach

Außenstellen:

Zulassungsbehörde Laupheim

Zulassungsbehörde Ochsenhausen

Zulassungsbehörde Riedlingen

So erreichen Sie uns:

Telefon:
Fax:
07351 52-5395
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