Sachgebiet

Sozialer Dienst

Die Pflege und Erziehung von Kindern ist eine große Herausforderung und wichtige Aufgabe. Dadurch soll die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Dies ist das Recht aber auch die Pflicht der Eltern.

Eltern, die bei der Erziehung Hilfe benötigen oder Ratsuchende bei persönlichen und familiären Problemen können sich im Landkreis Biberach an den Sozialen Dienst wenden. Auch bei Partnerschaftsfragen oder Unsicherheiten im Falle einer Trennung beziehungsweise bei Fragen zur Regelung des Umgangs bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Diensts kostenlos die Möglichkeit zur Beratung.

In vielen Fällen übernehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes selbst die persönliche Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden. Zusätzlich vermitteln sie aber auch weiterführende Hilfsangebote. Hilfen sind dabei in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form möglich.

Aufgaben des Sozialen Diensts

  • Eltern und Kindern bei der Neuorientierung helfen, Konflikte und Krisen in der Familie bewältigen und ein partnerschaftliches Elternverhältnis bewahren beziehungsweise aufbauen
  • Eltern dabei unterstützen, ihre Probleme als Paar von ihrer Verantwortung als Eltern zu trennen
  • Eltern unterstützen, dass sie weiterhin gemeinsam für ihre Kinder Sorge tragen
  • Kindern den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen  erhalten oder ermöglichen
  • den Kindern ein Ansprechpartner sein für ihre Fragen und Gefühle in ihrer veränderten Lebenssituation
^
Wo?
^
Leitung
^
Kontakte
^
Übergeordnete Verwaltungsebene
^
Zugehörige Dienstleistungen
Direkt nach oben