Sachgebiet

Hygiene & Umwelt

Das Gesundheitsamt achtet auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften auf die Einhaltung der Hygienevorschriften in den nachfolgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser und Arztpraxen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Kosmetik- und Friseursalons
  • Nagelstudios
  • Fußpflege- und Massagepraxen
  • Piercing- und Tattoostudio
  • Heilpraktikerpraxen
  • Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Ferienlager, Campingplätze, Sportstätten, Sportstudios und Spielplätze
  • Justizvollzugsanstalten

Bei Bedarf werden die Einrichtungen über zu ergreifende Maßnahmen im Bereich der Hygiene sowie zu Infektionskrankheiten beraten. Alle Betreiberinnen und Betreiber beziehungsweise Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt zu allen  Hygienefragen informiert.

Zusätzlich kann das Gesundheitsamt anlassbezogen oder im Rahmen von periodischen Begehungen überprüfen, ob die genannten Einrichtungen ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Infektionshygiene nachkommen.

Unter Umwelthygiene versteht man die chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen der natürlichen sowie durch den Menschen gestalteten Umwelt auf den Menschen. Themenfelder, mit denen sich das Gesundheitsamt befasst sind dabei unter anderem Luftschadstoffe sowohl im Innenraum als auch in der Außenluft, Altlasten, Schimmelpilze in Gebäuden, Lärm, etcetera.

Immer bedeutender werden Themenbereiche, die mit dem Einfluss klimatischer Faktoren zusammenhängen wie zum Beispiel Sommerhitze, Ausbreitung allergener Pflanzen oder Einwanderung exotischer Stechmücken.

Das Gesundheitsamt - als beratende Fachbehörde -  hat dabei folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Information und Beratung zu gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Begehungen von Orten und Veranstaltungen in Hinblick auf die Abschätzung von möglichen gesundheitsbeeinträchtigenden oder -gefährdenden Einflüssen auf den Menschen

Das Gesundheitsamt schlägt gegebenenfalls Maßnahmen vor, um Menschen entsprechend des Grades der Gefahr oder Gefährdung zu schützen. Es berät die Bürgerin und den Bürger in Bezug auf umwelthygienische Fragestellungen, tritt aber nicht gutachterlich auf. Ebenso führt das Gesundheitsamt keine Messungen zu umwelthygienischen Problemen durch.

Weitere Informationen zu Hygiene & Umwelt

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