Bildung & Teilhabe
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe
Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (arabisch)
Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (englisch)
Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (ukrainisch)
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die vollen Kosten übernommen. - Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
Für die Schulausstattung werden Leistungen zum 1. August und zum 1. Februar bewilligt. - Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und die auf den Bus oder Zug angewiesen sind. - Lernförderung („Nachhilfe“) für ein ausreichendes Lernniveau
- Zuschuss zum Mittagessen
Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen. - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von monatlich 15,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote.
Wo kann man die Leistungen beantragen?
Landratsamt Biberach
Jobcenter
Team Bildung und Teilhabe
Rollinstraße 9
88400 Biberach