Sachgebiet

Bildung & Teilhabe

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe

Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (arabisch)

Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (englisch)

Erklär-Video zur Bildung und Teilhabe (ukrainisch)

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die vollen Kosten übernommen.
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
    Für die Schulausstattung werden Leistungen zum 1. August und zum 1. Februar bewilligt.
  • Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler
    Für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und die auf den Bus oder Zug angewiesen sind.
  • Lernförderung („Nachhilfe“) für ein ausreichendes Lernniveau
  • Zuschuss zum Mittagessen
    Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von monatlich 15,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote.

Wo kann man die Leistungen beantragen?

Landratsamt Biberach
Jobcenter
Team Bildung und Teilhabe
Rollinstraße 9
88400 Biberach

Formulare & Online-Prozesse

Telefon:
Fax:
07351 52-50666
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Wo?
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