Errichtung neuer Mobilfunkstandorte

Verantwortung und Regulierung

Seit der Privatisierung des Telekommunikationssektors in Deutschland in den 1990er Jahren sind private Mobilfunknetzbetreiber für den Ausbau der Mobilfunknetze verantwortlich, während die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen vergibt.

Ausbauprioritäten

Der Fokus liegt zunächst auf dicht besiedelten Gebieten sowie Gewerbe- und Industriearealen. Um den 5G-Ausbau voranzutreiben, müssen neue 5G-Basisstationen an das Glasfasernetz angeschlossen werden, wobei vorhandene Infrastrukturen, wie Leerrohre, genutzt werden können, um den Ausbau zu erleichtern.

Aktueller Stand in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es rund 35.000 Mobilfunkbasisstationen, verteilt auf etwa 9.626 Funkmasten (Stand: November 2023). Der 4G-Ausbau erfolgt durch die Modernisierung bestehender Funkanlagen, und auch der 5G-Ausbau wird überwiegend auf diesen Masten stattfinden. In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Mobilfunkstandorte in unterversorgten Gebieten durch den Ausbau „weißer Flecken“ und die Versorgung entlang von Verkehrswegen deutlich steigen.

Prozess der Errichtung einer neuen Mobilfunkbasisstation

Prozess der Errichtung einer neuen Mobilfunkbasisstation

Baurechtliche Rahmenbedingungen

Ein wesentlicher Aspekt beim Mobilfunknetzausbau sind die baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung (LBO). Die seit Juni 2023 in Kraft getretenen Änderungen sollen die Errichtung von Mobilfunkantennen erleichtern und den Ausbau von Mobilfunk- und 5G-Netzen in Baden-Württemberg beschleunigen.

Links und Ansprechpartner

Stand: Oktober 2024

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