Die Rolle der Kommunen im Mobilfunkausbau
Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau des Mobilfunknetzes. Ihre Beteiligung an der Errichtung neuer Mobilfunkstandorte ist in der Mobilfunkvereinbarung zwischen den Netzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden sowie in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt.
Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden
Die kommunalen Spitzenverbände, darunter der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, sind entscheidend dafür, den Netzausbau für Städte und Gemeinden schnell und einvernehmlich zu gestalten. Sie fungieren als Vermittler zwischen den Netzbetreibern und den Kommunen, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.
Informationspflicht und Mitspracherecht
Bei der Errichtung neuer Funkanlagen werden die Kommunen durch den Netzbetreiber informiert. Ihnen steht ein Recht auf Stellungnahme und Erörterung zu, was bedeutet, dass sie aktiv in den Prozess eingebunden sind. Bei der Erstkontaktaufnahme erhält die Kommune in der Regel einen festen Ansprechpartner beim zuständigen Netzbetreiber, um alle Fragen und Anliegen direkt klären zu können.