Leistung

Dienstfahrerlaubnis - zivile Fahrerlaubnis beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

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Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, Ihrer Gemeindeverwaltung oder Online. Sie können den Antrag gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses direkt bei der Führerscheinstelle abgeben. Vereinbaren Sie bitte über unser Serviceportal einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden.

Auch Ihre Gemeindeverwaltung nimmt in der Regel den Antrag entgegen. die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. In der Regel erhalten Sie dann den Führerschein über Ihre Gemeindeverwaltung ausgehändigt.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (neuer Link: Fotomustertafel_2007_R13.indd (bundesdruckerei-gmbh.de))
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
  • Umschreibung mit Probezeit: EUR 39,60
  • Umschreibung ohne Probezeit: EUR 38,80
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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