Leistung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung benötigen Sie für:

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (Fahrzeuge, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geltenden Grenze überschreiten) sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Zuständigkeit

die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,

  • in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
  • in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht.

Befindet sich der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreises Biberach ist das Verkehrsamt.

Ausnahmen:

  • Stadt Biberach
  • Stadt Laupheim, mit den Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
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Kontakte
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Dort müssen Sie sich registrieren.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

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Erforderliche Unterlagen

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie beim Verkehrsamt, Sachgebiet Großraum- und Schwerverkehr.

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Kosten/Leistung

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung bis zu 1.300,00 Euro.

Hinweis: Gebührenänderung zum 1. Januar 2021

Die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV) vom 20. April 2020 beinhaltet unter Artikel 2 eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Unter der Gebühren-Nummer 263.1 und dem Anhang zu Gebühren-Nummer 263.1.1 wird nunmehr bundeseinheitlich geregelt wie sich die Gebührenhöhe bei einer Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach Paragraf 29 Absatz 3 oder Paragraf 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) zusammensetzt. Die 54. StVRÄndV finden Sie zum Nachlesen auf der Internetseite vom Bundesanzeiger Verlag (Bundesgesetzblatt Teil I, 2020, Nr. 19 vom 27.04.2020, Seite 821 bis 824, Artikel 2).

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Sonstiges

Private Transportbegleitung

Am 30. Mai 2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu den Paragrafen 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten.

Hierdurch wurde die Möglichkeit eröffnet, plan- und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen durch Verwaltungshelfer begleiten zu lassen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Strecken, auf denen im Landkreis Biberach Verwaltungshelfer vorgeschrieben werden (Angaben ohne Gewähr).

Streckenübersicht Verwaltungshelfer

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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