Leistung

Fahrerlaubnis (befristet) - Verlängerung beantragen

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist sind in der Regel nur fünf Jahre gültig. Sie können  jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

befristeter Führerschein

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, Ihrer Gemeindeverwaltung oder Online. Sie können den Antrag gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses direkt bei der Führerscheinstelle abgeben. Vereinbaren Sie bitte über unser Serviceportal einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden.

Auch Ihre Gemeindeverwaltung nimmt in der Regel den Antrag entgegen. die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Fahrerlaubnisbehörde weiter.

Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen.

Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
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Frist/Dauer

Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

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Kosten/Leistung

EUR 43,90

Für das Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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