Leistung

Führerschein - nach Entziehung neu beantragen

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie erhalten den Führerschein nicht automatisch neu. Nach Entziehung des Führerscheins oder dem Verzicht auf den Führerschein prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Hierzu kann sie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch - Psychologische Begutachtung (MPU) erforderlich sein.

Eine sogenannte MPU fällt in der Regel an:

  • bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss und einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,8 Milligramm pro Liter
  • sofern die Fahrerlaubnis mit mehr als 1,1 Promille mit absoluter Fahruntauglichkeit entzogen wurde und zusätzliche Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch vorliegen
  • bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
  • bei Vorliegen einer Alkohol- und / oder Betäubungsmittelsucht
  • bei Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss oder bei Konsum von Betäubungsmitteln
  • bei mehrfachem Entzug der Fahrerlaubnis
  • es wurden Strafdelikte im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen
  • es wurden Strafdelikte begangen, die ein hohes Aggressionspotential erkennen lassen
  • bei wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen

Eine erneute Führerscheinprüfung brauchen Sie nur dann, wenn Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen. Wir gehen in der Regel davon aus, dass Sie die Befähigung nicht mehr besitzen, sofern seit dem Verlust der Fahrerlaubnis mehr als 10 Jahr verstrichen sind.

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Verfahrensablauf

Sie können die Neuerteilung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist stellen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder Ihrer Gemeindeverwaltung. In der Regel senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu, sobald uns die Staatsanwaltschaft über den Entzug der Fahrerlaubnis informiert. Zudem stehen sämtliche Antragsformulare als Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an uns weiter.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto (Sie können auch gegen Entrichtung einer Gebühr den Selfservice-Terminal des Landratsamtes zur Fertigung eines Passfotos und Abgabe der Unterschrift nutzen)
  • bei Neuerteilung der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T: zusätzlich
    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • bei Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
    • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung
    • Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe, wenn
    • beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt wurde oder
    • keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste Hife-Bescheinigung mehr vorhanden ist
  • für die Klasse D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
    • Nachweis, dass Sie die besonderen Anforderungen an Ihre Leistungsfähigkeit erfüllen
    • Führungszeugnis
    • gegebenenfalls medizinisch-psychologisches Gutachten zur Überprüfung, ob Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden
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Frist/Dauer

Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.

Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister aufgewiesen haben, darf die Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten ab Abgabe des Führerscheins neu erteilt werden.

Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie einer im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergangenen Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Hinweis: Bei einem befristeten Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurück.

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Kosten/Leistung

Je nach Arbeitsaufwand zwischen 110,50 und 160,00 Euro.

Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen, entstehen weitere Kosten.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

Die gerichtliche Sperrfrist kann verkürzt werden, wenn Ihnen der Führerschein wegen erstmaliger Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Wenn Sie an einer Nachschulung teilnehmen dürfen, erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft ein Informationsblatt. Dieses enthält nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kursveranstaltern.

Für die Kursteilnahme benötigen Sie eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der Führerscheinstelle. Sie dürfen keine weiteren Verkehrsdelikte oder Straftaten, die Ihre Eignung in Frage stellen, begangen haben. Bei Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille müssen Sie sich vor Kursbeginn einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Bei Blutalkoholwerten von mehr als zwei Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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