Leistung

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

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Verfahrensablauf

Was müssen Sie tun?

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • amtliche Kennzeichennummer
    • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
    • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
    • Bei der Umkennzeichnung des Fahrzeugs muss der Polizeibericht über die Anzeige vorgelegt werden
  • bei Verlust: Sie müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Hierzu geben Sie bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens ab. Die eidesstattliche Versicherung muss persönlich vor Ort abgegeben werden.
  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, diese sind in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt.

Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich (bei Verlust muss persönlich erschienen werden)
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Verlust: eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters (erhalten Sie vor Ort)
  • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
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Frist/Dauer

schnellst möglich

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Kosten/Leistung

Ab 27,60 Euro bis circa 66,90 Euro

Kosten für die Kennzeichenschilder sind hier nicht enthalten.

Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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