Leistung

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Z
ulassungsbehörde abgeben.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
  • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle persönlich beantragen.

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: eidesstattliche Versicherung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Vertretung (nur bei Diebstahl möglich): zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:

  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Das Formular für die eidesstattliche Versicherung steht Ihnen zum Download bereit. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.

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Kosten/Leistung

Von 11,10 Euro bis circa 75,20 Euro.

Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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