Leistung

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum - Erlaubnis beantragen

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Gehweg, Radweg, Plätze und so weiter), die sich auf den Verkehr auswirken, müssen vor Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde einzuholen. Der Antragstellende (Bauunternehmer) erhält danach eine verkehrsrechtliche Anordnung. In dieser Anordnung ist geregelt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Außerdem wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

Zuständigkeit

Zuständig für Arbeitsstellen im Landkreis Biberach ist das Verkehrsamt beim Landratsamt Biberach.

Ausnahme:

  • Stadt Biberach mit ihren Stadtteilen Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen
  • Stadt Laupheim mit den Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
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Kontakt
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Die Durchführung der Arbeitsstelle auf öffentlichen Verkehrsflächen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken/Umleitungsstrecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Der verantwortliche Bauleiter führt die Maßnahme verantwortlich durch.
  • Es wurde ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung gemäß RSA 21, ZTV-SA 97 und MVAS 99 bestimmt, der auch eine solche Qualifikation nachweisen kann.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
  • Das Einverständnis des zuständigen Trägers der Straßenbaulast liegt vor.
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Verfahrensablauf

Der Unternehmer (keine Privatperson) muss die verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen (bitte unter Verwendung des Antragsformulars, möglichst per Mail an: verkehrsamt-uvb(at)biberach.de). Bei Baumaßnahmen mindestens zwei Wochen vor Beginn; bei großen Baumaßnahmen, Vollsperrungen oder wenn der öffentliche Personennahverkehr betroffen ist entsprechend früher. Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung. Das Ergebnis wird durch einen Bescheid (verkehrsrechtliche Anordnung) mitgeteilt.

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Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefüllter Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher
  • Schulungsnachweis über die RSA-Schulung des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung
  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan
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Kosten/Leistung

Die Gebühren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage
  • § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Zugehörigkeit zu
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