Leistung

Grenzüberschreitender Personenverkehr - Gemeinschaftslizenz beantragen

Wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) grenzüberschreitend in der Europäischen Union anbieten möchten, benötigen Sie eine EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz). Die EU-Lizenz wird wie die nationale Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen höchstens für zehn Jahre erteilt. Danach muss eine Wiedererteilung beantragt werden.

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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist
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Verfahrensablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
  • Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung unterschrieben von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberatungsgesellschaft, Eigenkapital: Mindestens 9.000,00 Euro (1.Fahrzeug) und 5.000,00 Euro je weiteres Fahrzeug
  • Angaben über die Zahl; die Art (KOM, Pkw), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrgestellnummer und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge;
  • Stellplatznachweis für die im beantragten Verkehr eingesetzten Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über die außerordentliche Hauptuntersuchung nach Paragraf 41 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit für das Unternehmen, für den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit für das Unternehmen
  • Bescheinigung der Gemeinde des Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlenden Vorschüssen) zur Unfallversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfzeugnisse des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person zum Nachweis der fachlichen Eignung; - IHK- Fachkundeprüfung oder Bescheinigung
  • Führungszeugnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Behördenauskunft)
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Behördenauskunft)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste

Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Registerauskünfte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

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Kosten/Leistung

Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz): 50,00 bis 700,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage
  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • §§ 1-7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
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Zugehörigkeit zu
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