Leistung

Schülerbeförderungskosten - Erwerb der Schülerfahrkarten bei einer Verkaufsstelle

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schülerlistenverfahren teilnehmen und ihre Fahrkarten beispielsweise direkt beim Verkehrsunternehmen erwerben, können die Erstattung dieser Beförderungskosten beantragen.

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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen.

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Verfahrensablauf

Die Erstattung der erworbenen Fahrkarten können Sie mit dem Formular Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten beantragen. Beim Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs verwenden Sie den Erstattungsantrag Wohngemeinde.

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den Originalfahrkarten über das Schulsekretariat und den Schulträger (beziehungsweise bei einem Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs über die Wohngemeinde) beim Verkehrsamt des Landratsamts Biberach ein.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Fahrkartenbelege im Original
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Frist/Dauer

Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, einzureichen.

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Kosten/Leistung

Zu den Kosten der Schülerfahrkarten müssen Schüler einen monatlichen Eigenanteil entrichten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationsmaterialien.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Grundlage für die Erstattung der entstandenen Beförderungskosten bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - des Landkreises Biberach in der aktuell gültigen Fassung

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Satzung
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Informationsmaterialien
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Zugehörigkeit zu
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