Leistung

Schülerbeförderungskosten - Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs

Das Landratsamt Biberach kann den Einsatz eines Privat-Fahrzeugs genehmigen und die dadurch entstehenden Beförderungskosten erstatten, wenn zwischen Ihrem Wohnort und der besuchten Schule keine oder nur unzumutbare Verbindungen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr bestehen.

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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Es bestehen keine oder nicht zumutbare Verbindungen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr zwischen Ihrem Wohnort und der besuchten Schule.

Grundsätzlich sind Verbindungen mit einer Wartezeit von mehr als 45 Minuten vor Beginn beziehungsweise nach Ende des Unterrichts nicht mehr zumutbar. Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie Umsteigezeiten bei Benutzung mehrerer öffentlicher Verkehrsmittel, werden nicht auf die Wartezeit angerechnet.

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Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges über den Schulträger beim Verkehrsamt des Landratsamts Biberach ein. Beim Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs reichen Sie den Erstattungsantrag über Ihre Wohngemeinde beim Verkehrsamt des Landratsamts Biberach ein.

Über den Schulträger beziehungsweise Ihre Wohngemeinde werden Sie über die Entscheidung des Landratsamtes informiert.

Für die Kostenerstattung der entstandenen Beförderungskosten durch die Fahrten mit dem Privat-PKW ist nach Ende des Schuljahres ein Erstattungsantrag über den Schulträger zu stellen. Beim Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs stellen Sie den Antrag über Ihre Wohngemeinde.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Aktueller Stundenplan
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Frist/Dauer

Den Antrag auf Genehmigung zum Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Beförderungsbeginn stellen. Wird der Antrag später gestellt, ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragsstellung ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Schulträger beziehungsweise bei der Wohngemeinde.

Der Antrag auf Erstattung der entstehenden Beförderungskosten ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, einzureichen.

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Kosten/Leistung

Bei Personenkraftwagen werden je Kilometer 0,30 Euro, bei Krafträdern 0,20 Euro erstattet. Bilden Sie eine Fahrgemeinschaft, erhöht sich der Kilometersatz um 0,04 Euro pro Mitfahrerin und Mitfahrer.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Grundlage für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges und die Erstattung der dadurch entstehenden Beförderungskosten durch den Landkreis Biberach bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - des Landkreises Biberach in der aktuell gültigen Fassung.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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