Leistung

Schülerbeförderungskosten - Beförderung zu einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum beantragen

Ihr Kind benötigt eine Beförderung zu einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum. Die Beförderung erfolgt mit Kleinbussen. Für die Organisation der Beförderung zur Schwarzbachschule und zum dazugehörigen Schulkindergarten ist das Landratsamt Biberach, Verkehrsamt, zuständig.

Für alle anderen Einrichtungen ist der jeweilige Schulträger zuständig.

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Kontakte
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Kind wurde vom Staatlichen Schulamt ein sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungsanspruch festgestellt.

Beim Besuch eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums außerhalb Baden-Württembergs muss eine vergleichbare öffentliche Schule mit demselben Förderschwerpunkt in Baden-Württemberg vorhanden sein.

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Verfahrensablauf

Besucht Ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum im Landkreis Biberach, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie die grundlegenden Informationen zur Beförderung. Die Kostenerstattung regelt für Sie die Einrichtung direkt mit dem Landratsamt Biberach, Verkehrsamt.

Beim Besuch eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums außerhalb Baden-Württembergs reichen Sie folgenden Antrag auf Genehmigung einer Sonderbeförderung beziehungsweise auf Übernahme der Beförderungskosten auf Genehmigung einer Sonderbeförderung beziehungsweise auf Übernahme der Beförderungskosten über Ihre Wohngemeinde beim Landratsamt Biberach, Verkehrsamt, ein.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Kopie des Bescheids über die Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsanspruchs (Feststellungsbescheid) vom Staatlichen Schulamt
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Kosten/Leistung

Für die Beförderung Ihres Kindes zu einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum haben Sie keine Kosten zu tragen.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Grundlage für die Beförderung zu den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Übernahme dieser Beförderungskosten bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - des Landkreises Biberach in der aktuell gültigen Fassung.

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Zugehörigkeit zu
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