Liegenschaftsvermessung
Das Sachgebiet ist zuständig für Gebäudeaufnahmen, Grenzfeststellungen, Verschmelzungen und Zerlegungen im gesamten Landkreis Biberach.
Gebäudeaufnahmen
Neue und veränderte Gebäude müssen für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Die Gebäude sind ein wesentlicher Bestandteil der Flurstücke.
Grenzfeststellungen
Bei Grenzfeststellungen werden vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage hin überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden mit den Maßen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf und sind von den Grundstückseigentümern zu dulden.
Verschmelzungen
Eine Flurstücksverschmelzung ist die katastertechnische Zusammenfassung von zwei oder mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Sie ist möglich, wenn die Flurstücke aneinander liegen, demselben Eigentümer gehören und im Grundbuch gleich belastet sind.
Zerlegungen
Nach dem Vermessungsgesetz darf das Vermessungsamt nur Zerlegungen an lang gestreckten Anlagen (Straßen, Wege, Gewässer) durchführen. Alle anderen Zerlegungen sind von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) zu erledigen. Die ÖbVI leiten die Ergebnisse ihrer Vermessungen an das Landratsamt weiter.
Adresslisten aller ÖbVl beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung