Im Bereich Wasserbau, oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz wird sowohl technisch als auch rechtlich die allgemeine Gewässeraufsicht (Gewässer I. Ordnung des Landes und Gewässer II. Ordnung der Kommunen) durchgeführt.
Weitere Aufgaben:
- fachliche Beurteilung und Genehmigung von Wasserrechtsverfahren zu Anlagen an oberirdischen Gewässern, Gewässerausbau, Hochwasserschutzmaßnahmen, Wasserkraftanlagen und Fischteichen
- Überwachung, Abnahme und Bearbeitung von Förderung von Maßnahmen
- Gewässerentwicklung, beispielsweise Aufstellen von Konzepten und Mitwirkung bei der Aufstellung von Gewässerentwicklungsplänen und Unterstützung der Landesstudie Gewässerökologie
- Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Mitwirkung bei der Erstellung und Plausibilisierung der Hochwassergefahrenkarten
- Ansprechpartner und Beratung der Kommunen bei den Hochwasserpartnerschaften
- Beratung von Antragstellern