Leistung

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern als Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger brauchen eine wasserrechtliche Zulassung für die Errichtung, den Betrieb und deren wesentliche Änderung von Bauten oder sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern.

Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.

Eine gehobene Erlaubnis wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.

In seltenen Fällen erhalten Sie sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung.

Die Erlaubnis benötigen Sie beispielsweise für folgende Anlagen:

  • Brücken, Stege
  • Durchlässe, Übergänge
  • Einlaufbauwerke
  • Querungen (Über- und Unterquerungen)
    Achtung: Unterquerungen von Gewässern sind grundsätzlich im Spülrohrverfahren mit einer Tiefe von 1,50 Meter unterhalb der Gewässersohle einschließlich des Gewässerrandstreifens (im Innenbereich 5 Meter; im Außenbereich 10 Meter) wasserrechtlich verfahrensfrei und brauchen nicht angezeigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei verdolten Gewässern keinen Gewässerrandstreifen gibt.
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Kontakte
  • Stellvertretende Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
  • Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
  • Rechtliche Sachbearbeitung Anlagen an Gewässern, Gewässerrandstreifen, Fischteiche, Abwasser, Wasserentnahmeentgelt & Heizölverbraucheranlagen
  • Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
    • Angaben der Flurstücke und Adresse des betroffenen Flurstücks
    • Angaben über Schutzgebietszonen
  • Detailplan
  • Schnitte
  • gegebenenfalls bei FFH-Gebieten FFH-Vorprüfung

Bei privaten Brücken mit einer lichten Weite von mehr als 5 Meter zusätzlich:

  • Bauantrag
  • schriftlicher Teil des Lageplans nach § 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
  • Baubeschreibung
  • Kostenberechnung

Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Die Pläne sind mit Plankopf und Legende zu versehen und das jeweils aktuelle Höhensystem ist zu verwenden.

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach

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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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