Leistung

Ausnahmegenehmigung von den Verboten im Überschwemmungsgebiet beantragen

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den Paragrafen 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches untersagt. Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung und des Hochwasserschutzes sowie des Messwesens.

Die Gemeinde kann, sofern die Anlage keiner Baugenehmigung bedarf, abweichend die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigen. Sollte eine Baugenehmigung notwendig sein, ist der Antrag  zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.

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Kontakte
  • Stellvertretende Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
  • Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser - gewerblich, Überschwemmungsgebiete & Wasserschutzgebiete
  • Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
  • Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Gesetzlich geregelt ist, wann eine Ausnahme erteilt werden kann.

Dies ist der Fall, wenn die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • hochwasserangepasst ausgeführt wird oder
  • die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung von den Verboten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten schriftlich bei der zuständigen Baurechtsbehörde. Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Ausnahmegenehmigung.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Bauen im Überschwemmungsgebiet
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
    • Angaben der Flurstücke und Adresse des betroffenen Flurstücks
    • Angabe der Hochwasseranschlaglinien
  • Höhenplan
    • Angabe der Hochwasseranschlaglinien
  • Querprofile
    • Angabe der Hochwasseranschlaglinien

Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.

Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Die Pläne sind mit Plankopf und Legende zu versehen und das jeweils aktuelle Höhensystem ist zu verwenden.

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach

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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterialien
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Zugehörigkeit zu
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