Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) hilft
Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe
und Selbstbestimmung.
Seit Januar 2020 gibt es im Bundes-Teilhabe-
Gesetz Änderungen.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie
- Beratung brauchen.
- einen Antrag stellen wollen.
Wir helfen Ihnen
Wir beantworten Ihre Fragen zur
Eingliederungs-Hilfe.
Wir prüfen, ob Sie Leistungen oder Beratung
von anderen Ämtern bekommen können.
Rufen Sie uns an.
Telefon 07351 52 70 24 und
Telefon 07351 52 73 36
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
beratungsstelle.kreissozialamt(at)biberach.de
Weitere Informationen zur Beratung können Sie dem Flyer entnehmen.