Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Beantragung eines Grades der Behinderung gemäß § 152 SGB IX

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrags auf Erst- oder Neufeststellung eines Grades der Behinderung informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • gegebenenfalls Geburtsname
  • Erwerbstätigkeit
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
  • Staatsangehörigkeit

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ihre Angaben im Antragsformular sind erforderlich, damit das Landratsamt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) feststellen kann (Verarbeitungszweck im Sinne des Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO). Sie sind nach § 60 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet, das heißt, Sie müssen die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Angaben machen und Ihre Einwilligung zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte geben. Feststellungen nach § 152 SGB IX können nach § 66 SGB I versagt oder entzogen werden beziehungsweise kann der Antrag abgelehnt werden, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden möglicherweise einem Arzt außerhalb der Verwaltung zur Begutachtung zugeleitet.

Sie können einer solchen Zuleitung an Ärzte außerhalb der Verwaltung ebenfalls widersprechen (Artikel 21 DSGVO).

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Daten zur Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach § 152 SGB IX mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Sofern ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird, erfolgt eine Speicherung Ihres Passbildes für die Dauer von bis zu sechs Jahren.

Im Übrigen gelten die folgenden Speicherfristen:

  • 2 Jahre (bei Tod, Antragsrücknahme oder Verzicht)
  • 5 Jahre (bei Verzug aus dem Geltungsbereich des SGB IX)
  • 10 Jahre (bei verbindlicher Ablehnung, GdB unter 20, Personenkreisvoraussetzungen nicht erfüllt)
  • 16 Jahre (in allen anderen Fällen)

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sie können eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen (Artikel 15 Absatz 3 und 4 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Jede erfolgte Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten sind von uns weiteren Empfängern mitzuteilen, sofern dies möglich und nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (Artikel 19 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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