Datenschutzhinweise ausländerrechtliche Angelegenheiten
Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Formularen der Ausländerbehörde Landkreis Biberach informieren.
1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle@biberach.de, Telefon 07351 52-0.
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz@biberach.de.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:
- Name
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- und andere soweit dies für die Erledigung der Aufgaben erforderlich ist
Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:
Für Entscheidungen über Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Verpflichtungserklärung, Passersatzpapier und Freizügigkeitsrecht. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung und andere), dem Asylgesetz, dem Gesetz über das Ausländerzentralregister, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sowie der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Landesdatenschutzgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlich, weitergegeben an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden (Arbeitsagentur, Kammern, Bundesverwaltungsamt und andere), Gerichte und konsularische Vertretungen, beziehungsweise an die zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Übermittlung an Länder außerhalb der Europäischen Union sowie internationale Organisationen findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der Datenschutzgrundverordnung zulässig ist.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Grundsätzlich werden Ihre Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus sind die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausländerdatei erfassten Daten zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sollen die Daten nach fünf Jahren gelöscht werden. Die Daten eines Ausländers, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zehn Jahre nachdem die Sperrwirkung gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz abgelaufen ist gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post@lfdi.bwl.de.
Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz@biberach.de.
Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.
7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung
Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen