Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Gaststättenrecht

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrags auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach §§ 2, 9, 11, 12 Gaststättengesetz (GastG) informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • aktuelle und vorherige Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltstitel
  • Angaben zu anhängigen oder zurückliegenden Straf-, Bußgeld- oder Verwaltungsverfahren
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit
  • Als freiwillige Angabe: Kontaktdaten und Familienstand

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Das Landratsamt erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten für die Erteilung von gaststättenrechtlichen Genehmigungen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Überwachung von Gaststätten, gaststättenrechtliche Maßnahmen sowie Widerrufsverfahren.

Die Verarbeitung erfolgt maßgelblich auf Grund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Gaststättengesetz (GastG), dem Landesgaststättengesetz (LGastG) und der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO).

Die Verarbeitung der freiwilligen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an diejenigen Stellen, bei denen im Rahmen eines Verfahrens Auskünfte eingeholt werden müssen (z. B. Polizei, Gemeindeverwaltungen, Lebensmittelüberwachung, Amt für Bauen und Naturschutz, Steuer- und Finanzbehörden, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Gerichte, Bundeszentralregister).

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die Daten werden solange gespeichert, wie sie zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Das Landesarchivgesetz findet Anwendung.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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