Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Fahrlehr-/Fahrschulerlaubnis beantragen

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Beantragung der Fahrlehr-/Fahrschulerlaubnis informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vorname
  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Erlaubnisse wie Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnisse
  • Beschäftigungsverhältnisse von Fahrlehrern beziehungsweise Ausbildungsverhältnisse von Fahrlehranwärtern
  • Daten aus dem Fahreignungsregister

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zum Zweck der Erteilung der Fahrlehr-/Fahrschulerlaubnis und im Folgenden zur Feststellung über Bestand, Art und Umfang der Erlaubnisse und der amtlichen Anerkennungen nach dem Fahrlehrergesetz sowie zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der einzutragenden Personen nach diesem Gesetz.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls an Empfänger innerhalb des Landratsamt wie die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben sowie an externe Empfänger wie beispielsweise Kraftfahrtbundesamt, TÜV, Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V. oder an andere Behörden aufgrund der Zuständigkeit.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden im örtlichen Fahrlehrregister (§ 57 ff FahrlG) gespeichert. Die Löschung der Daten richtet sich nach § 67 FahrlG.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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