Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Amtsärztlicher Dienst/Begutachtung

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Amtsärztlichen Dienstes/Begutachtung informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Rufnummer(n)
  • E-Mail
  • Arbeitgeber
  • berufliche Tätigkeit
  • Auftrag/Auftraggeber/Untersuchungsanlass
  • Anamnese
  • Untersuchungsbefunde
  • Diagnosen
  • Befunde/Berichte/Atteste der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte oder Krankenhäuser Schweigepflichtentbindung/en
  • Amtsärztliches Gutachten/Zeugnis

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zweck:

  • Erstellung von amtsärztlichen Gutachten im Auftrag oder auf Anforderung von Behörden und anderen öffentlichen Stellen.
  • Erstellung von amtsärztlichen Bescheinigungen oder Zeugnissen, soweit dies durch eine bundes- oder landesrechtliche Norm der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums oder durch eine Verwaltungsvorschrift, der das Sozialministeriums zugestimmt hat, vorgeschrieben ist.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 1, 14, 15 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG)
  • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung des Landesbeamtengesetzes (LBG) zu §§ 11, 43 LBG
  • Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über amtsärztliche Untersuchungen im öffentlichen Dienst
  • Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Durchführung des gerichtsärztlichen Dienstes durch die Gesundheitsämter
  • § 6 LBG
  • Verordnung des Finanzministeriums zur Durchführung des § 48 des Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW)
  • § 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), §§ 3, 33 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD)
  • §§ 4 - 8 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
  • §§ 3, 12 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAprO), § 18 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppro); § 13 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
  • Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder
  • Bundeskindergeldgesetz
  • § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an die auftraggebende Behörde sowie ausschließlich mit Ihrer Einwilligung an konkret bestimmt Ärzte, Einrichtungen, Institutionen und Behörden, wenn dies im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anliegen erforderlich wird, weitergegeben.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden zehn Jahre gespeichert.

Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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