Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Kreiskasse

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der Kreiskasse des Landratsamts Biberach informieren. Die Kreiskasse ist auch für die Eigenbetriebe „Abfallwirtschaftsbetrieb“ sowie „Immobilen der Kliniken“, den Kreisfeuerlöschverband Biberach und den ZTN Süd Warthausen zuständig.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:

a) Lastschriftverfahren

Ihre Daten werden zum Zwecke der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen des Landratsamts Biberach verarbeitet.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

b) Zahlungsverkehr

Zur Klärung unklarer Zahlungsvorgänge oder zur Rückerstattung von Überzahlungen.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich dabei aus dem Vorgang, der dem Zahlvorgang zugrunde liegt.

c) Beitreibung

Zur Realisierung von Geldforderungen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren oder um im Rahmen der Amtshilfe tätig zu werden. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind hier das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, die Abgabenordnung, die Insolvenzordnung und die Zivilprozessordnung in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben:

  • im Zahlungsverkehr an das jeweils beteiligte Kreditinstitut oder den Zahlungspflichtigen laut Kontoauszug
  • in der Beitreibung insbesondere an Justizbehörden, Vollstreckungsorgane, Postdienstleister, Drittschuldner oder sonstige Dritte, für die eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde oder bei denen eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung und dem Abschluss des Vorgangs so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Maßgeblich hierfür sind die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen (insbesondere nach der Gemeindehaushaltsverordnung, Gemeindekassenverordnung oder der Abgabenordnung).

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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