Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Eingliederungshilfe

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Dienstleistung „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen“ sowie bei der Nutzung der entsprechend dazugehörigen Formulare informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

Stammdaten inklusive Kontaktdaten, dazu gehören gegebenenfalls: 

  • Aktenzeichen
  • Identitätsdaten
  • Kontaktdaten
  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsstatus
  • Renten-/Sozialversicherungsnummer
  • Bankdaten

Gesundheitsdaten, dazu gehören gegebenenfalls: 

  • Feststellung Erwerbsminderung (Deutsche Rentenversicherung (DRV))
  • Schwerbehindertenausweis
  • Arztberichte mit Diagnosen
  • Berichte über Klinikaufenthalte

Daten über das Einkommen, dazu gehören gegebenenfalls:

  • Arbeitsverdienst
  • Nebenerwerb
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Leistungen der Krankenkasse (zum Beispiel Krankengeld)
  • Miet-/Pachteinkünfte
  • Rentenbezug/Pensionen/Halbwaisenrente
  • Wohngeld
  • sonstige Einnahmen (zum Beispiel BAföG, BAB, …)
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • Unterhaltszahlungen
  • Zinserträge/Dividend/sonstige Kapitalerträge
  • Ertrag aus Land- oder Forstwirtschaft
  • Eigenheimzulage und/oder Sachbezüge

Daten über das Vermögen, dazu gehören gegebenenfalls: 

  • Bargeld
  • Guthaben auf Konten
  • Wertpapiere
  • Ansprüche aus Kapitalversicherungen
  • Grundstücke
  • Kraftfahrzeuge
  • Versicherungen
  • sonstiges Vermögen

Ausgaben, dazu gehören gegebenenfalls:

  • mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten (bei PKW einfache Kilometer)
  • Versicherungen (zum Beispiel Hausrat-, Glas-, Privathaftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge, Risikolebensversicherung))

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zweck der Datenerhebung ist die Prüfung und Gewährungen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX). Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt unter Beachtung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie entsprechender Vorschriften der Datenschutzgesetze der Länder. Die Datenverarbeitung durch das Kreissozialamt stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X sowie auf die spezialgesetzlichen Regelungen des SGB IX. Die spezialgesetzlichen Regelungen finden sich in den einzelnen Formularen.

Diese Daten werden in automatischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Die Datenverarbeitung ist zulässig, da sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Kreissozialamt – Bereich Eingliederungshilfe.

Zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung vom Kreissozialamt Biberach können die Daten an Dritte nur übermittelt werden, wenn eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt.

Ihre Angaben als nachfragende Person über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden als Sozialgeheimnis behandelt und Dritten nicht unbefugt offenbart. Eine Offenbarung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat oder soweit eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis vorliegt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten werden von der Sozialhilfebehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) nicht mehr benötigt werden (vergleiche § 84 Absatz 2 SGB X, § 123 Absatz 2 SGB XII) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Eine Aufbewahrung ist für zehn Jahre vorgesehen um zum Beispiel Entscheidungen über rückwirkende Änderungen beziehungsweise bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen (§ 45 Absatz 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.

Ist eine Forderung des Landratsamtes (zum Beispiel Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt.

Bei Ablehnungsbescheiden oder einmaligen Beratungsgesprächen beträgt die Speicherfrist 2 Jahre.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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