Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrages für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Wohnort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Bankverbindung
  • Familienangehörige
  • Arbeitsverhältnisse
  • unterhaltpflichtige Angehörige
  • Angaben zum Einkommen
  • Offene Anspräche
  • Wohnort- und Aufenthaltswechsel
  • Angaben zum Vermögen

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht (§ 9 Absatz 3 AsylbLG in Verbindung mit § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Stellen, an die die Daten weitergegeben werden:

  • Ihre personenbezogenen Daten werden je nach Zuständigkeit an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Biberach oder der Städte Biberach oder Laupheim weitergegeben, um die Übereinstimmung der dem Verantwortlichen vorliegenden Daten mit den der Ausländerbehörde vorliegenden Daten zu prüfen. Hierfür dürfen nach § 11 Absatz 3 AsylbLG Name, Vorname (Rufname), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Geschlecht, Familienstand, Anschrift, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltszeiten der Antragsteller sowie die für diese Personen eingegangenen Verpflichtungen nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes der zuständigen Ausländerbehörde übermittelt werden.
  • Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Ämter des Landratsamtes Biberach wird mit Ihnen eine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschrieben.
  • Die in der Vermögenserklärung angegebenen personenbezogenen Daten werden zu dem in der Vermögenserklärung erläuterten Zweck an die von Ihnen angeführten Banken weitergegeben, sofern die Ermächtigung hierfür erteilt wird.
  • Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AsylbLG wird ein regelmäßiger Datenabgleich – auch in automatisierter Form – durchgeführt (§ 9 Absatz 5 AsylbLG in Verbindung mit § 118 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)). Insbesondere wird dabei überprüft, ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume Leistungen der Agentur für Arbeit oder der Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung bezogen werden oder wurden, und ob und in welchem Umfang Zeiten des Leistungsbezugs mit Zeiten einer Versicherungspflicht oder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen. Hierfür dürfen Name, Vorname (Rufname), Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Geschlecht, Anschrift und Versicherungsnummer übermittelt werden.
  • Sollte sich im Verlauf der Leistungsprüfung ergeben, dass ein anderer Sozialleistungsträger kostenersatzpflichtig ist, werden diesem gegenüber die anspruchsbegründenden Daten bekanntgegeben.
  • Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Endet das Verwaltungsverfahren mit der Einstellung der Leistungen, werden die personenbezogenen Daten für die Dauer des Leistungsbezugs und nach Einstellung der Leistungen für zehn Jahre gespeichert. Nach diesem Zeitpunkt werden die Daten gelöscht. Ist das Verwaltungsverfahren mit der Einstellung der Leistungen nicht abgeschlossen, erfolgt die Löschung der Daten zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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